Donnerstag, 15. Oktober 2009

Gefährliche Märchenerzähler

Da es angeblich keine "Wiederholungsgefahr" gebe, wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in einer Verhandlung Ende September die Unterlassungsklage des Philosophen Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Müller ab, der ihn in einer Predigt diffamiert hatte.

Der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung hatte den Bischof verklagt, da dieser im Mai des vergangenen Jahres die unwahre, diffamierende Tatsachenbehauptung aufgestellt hatte, der Philosoph würde in seinen Schriften Kindstötung legitimieren, da dies u.a. bei Berggorillas ein natürliches Verhalten sei.

Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

Schmidt-Salomon erklärte nach dem Urteilsspruch gegenüber den anwesenden Reportern, dass er selbstverständlich in Berufung gehen werde. Die Frage, ob ein Bischof tatsächlich ein besonderes Recht besitze, andere ungestraft zu diffamieren, müsse dringend juristisch geklärt werden. Hintergründe zum Verfahren (incl. Presseberichte):
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

Hmh. Märchenerzähler stehen da also überall in diesem Land auf den Kanzeln. Wäre fast schön, so wie im alten Orient beim kleinen Muck oder bei Till Uhlenspiegel. Wenn die Kanzelterroristen und Volksverhetzer heute nicht meist so gemeingefährlich daher kämen...

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