Dienstag, 17. September 2024

Charakter oder die Last night of the proms

Nachdem in den vergangenen Jahren auch bei der britischen BBC versucht wurde, die Zuschauer (und Zuhörer) der "Last night ..." auf  grünrot-woke Linie zu trimmen, fiel mir in diesem Jahr lediglich der deutsche Kommentator des WDR unangenehm auf. Denn natürlich konnte er den nationalen Zauber solcher Volkslieder wie "Rule Britania" oder "Jerusalem" nicht unkommentiert lassen und fabulierte typisch rotgrün von einem nationalen Himmelreich der Musik anstelle nationaler Anwandlungen. 

Nun, was soll's: Das Wichtigste an dieser über drei Stunden dauernden Sendung war tatsächlich die Musik und die US-amerikanische Sängerin Angel Blue schaffte es mehrmals, bei mir eine Gänsehaut zu verursachen. Was bisher nur Mozart, den Beatles und Jody Mitchel (mit "River") gelungen war.

Gestern nun nochmal in der Mediathek angesehen und bei der Zeile "Britons never will be slaves" wieder einmal Vergleiche angestellt. Nun ist ja in Britain und Greater Britain wirklich nicht alles Gold was glänzt, aber welche Rückschlüsse auf den Volkscharakter bietet der Vergleich z.B. mit dem deutschen Lied " Die Gedanken sind frei" aus den Zeiten vor 1848, des Vormärz? 

Dort der Stolz, seit über 1000 Jahren niemals wieder versklavt worden zu sein (damals fielen die Normannen in England ein) und hier die verschämte Freude darüber, dass niemand meine aufrührerischen Ideen auch nur ahnen könne. Was für ein deutsches Trauerspiel: Der eine greift zu Schwert, Langbogen oder Spitfire, wenn da einer mit Versklavung droht, der andere zieht sich in imaginäre Welten zurück und wählt heute als maximale Form des Widerstandes gegen die aggressiven Idioten und Geschäftemacher wieder nur die CDU mit dem Merzel an der Spitze  ...

 

Montag, 16. September 2024

Neues aus Stahlingrad: Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Bernau anlässlich der Kommunalwahl

Erneute Hinweise über den Wahlkampfeingriff der Stadtverwaltung Bernau zugunsten der Linken und zum Nachteil von BVB / FREIE WÄHLER unter entsprechender Missachtung der Neutralitätspflicht: 


 1. Werbung für die Linken in den amtlichen Bekanntmachungsschaukästen der Stadt Bernau

In mehreren amtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Bernau wurde Wahlwerbung der Linken gehängt. Die Unzulässigkeit dieses Vorgehens liegt auf der Hand.


 2. Stadtverwaltung wirbt für Wahlkampfaccount von André Stahl

Weiterhin verlinkt die Stadtverwaltung auf ihrem amtlichen Instragram-Account den persönlichen Wahlkampfaccount von André Stahl. Damit lenkt die Stadt von Amts wegen Traffic auf seinen Account. Auf dem Account finden sich sodann Einträge mit erheblichem Wahlkampfinhalt. So zum Beispiel eine das Sachlichkeitsgebot mit Sicherheit überschreitende Persiflage des BVB-FW-Kandidaten Vida.

 https://www.instagram.com/p/C6oTt-3IzQ3/

 Von der Urheberrechtsverletzung mal abgesehen, stellt sich die Frage, inwiefern hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während der Bürgermeister von Werneuchen, Kulicke, von der Kommunalaufsicht Barnim zu einem Gespräch zitiert wurde, weil er einen Bürgerbrief privat geschrieben, privat finanziert, privat verteilt hat (und man ihm vorwarf, bereits dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben), wird bei André Stahl so etwas geduldet.

 3. Weiterhin „Infotermine“ in unmittelbarer Wahlnähe

Weiterhin führt der Bürgermeister seine „Infotour“ durch. Inhalt dieser sind ausschließlich die im Wahlkampf zentral diskutierten Themen. Insbesondere der „Infotermin“ am 21.05., mithin zweieinhalb Wochen vor der Wahl, sticht hier ins Auge.

https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/stadtnachrichten/artikel-bernau-im-dialog-einladung-zu-stadtteilgespraechen.html
 

Diese Hinweise von mir an das Brandenburger Innenministerium zu einer die rechtsstaatlichen, demokratischen Wahlgrundsätze negierenden Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungspraxis der Stadtverwaltung Bernau vom 17. Mai diesen Jahres wurden natürlich an die Landkreisverwaltung verwiesen und tatsächlich schon am 9. September 2024  (ca. 2 Wochen vor der Landtagswahl am 22.9.2024) wie folgt beantwortet: 

 

" Sehr geehrter Herr Dr. Valentin,
die von Ihnen eingelegten Beschwerden wurden abschließend geprüft. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie erst heute über das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Prüfung informiere. 

Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) hat im öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht (§ 109 BbgKVerf). Der Aufsicht steht bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen sie ergreift, ein Entschließungs- und ein Auswahlermessen zu. Das ihr zustehende Ermessen hat sie pflichtgemäß auszuüben (Potsdamer Kommentar, Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, § 108 BbgKVerf, Rn. 54ff.).

Der im Rahmen des Ermessens zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet auch das Übermaßverbot. Vor jedwedem Vorgehen gegen ein rechtswidriges Tun oder Unterlassen muss die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Kommune daher die Möglichkeit der Selbstkorrektur einräumen (Potsdamer Kommentar, Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, § 108 BbgKVerf, Rn. 22). So wurde in der vorliegenden Angelegenheit verfahren.

 Die Veranstaltungsreihe „Bernau im Dialog“, die Sie auch als „Infotour“ bezeichnet haben, stufe ich als unzulässige Wahlwerbung und damit als unzulässige Öffentlichkeitsarbeit ein, soweit Veranstaltungen in der Vorwahlzeit durchgeführt wurden oder in der Vorwahlzeit vorgesehen waren. Ihre Beschwerde wurde zum Anlass genommen, die Stadt Bernau bei Berlin aufzufordern, das Stadtteilgespräch am 21. Mai 2024 abzusagen. Der Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin sagte die Veranstaltung darauf hin kurzfristig ab und sicherte zu, dass es auch innerhalb der „heißen Phase“ der Landtagswahl keine derartigen Veranstaltungen geben wird.

 Soweit Sie den Vorwurf erheben, die Stadt Bernau bei Berlin würde massiv die Wahlplakatierung behindern, wurde der Verwaltungsrechtsweg beschritten. Soweit uns mitgeteilt wurde, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) das Verfahren eingestellt beziehungsweise den Antrag abgelehnt. Ungeachtet dessen lagen insgesamt keine Anhaltspunkte vor, die ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden im öffentlichen Interesse erforderlich gemacht hätten.

Eine auf dem Instagram-Account „bernaubeiberlin“ vorhandene Verlinkung (möglicherweise über eine Markierung) auf den Account „bürgermeister.andre.stahl“ wurde inzwischen gelöscht oder zurückgenommen. Durch organisatorische Maßnahmen wird der Bürgermeister dafür Sorge tragen, dass es nicht mehr zu der Markierung seines Namens und damit zur Verlinkung auf seinen privaten Instagram-Account kommen kann.
 

Soweit Sie vortragen, dass in amtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Bernau bei Berlin Wahlwerbung der Partei DIE LINKE ausgehängt wurde, hat die Stadt Bernau bei Berlin die kommunalaufsichtliche Aufforderung zur Stellungnahme zum Anlass genommen, sämtliche Bekanntmachungskästen zu kontrollieren. Im Zeitpunkt der Kontrolle war keine Wahlwerbung (mehr) ausgehängt. Der Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin teilte dazu weiter mit, dass für die Bekanntmachungskästen vorgesehene Aushänge von der Stadtverwaltung an die Ortsvorsteher übergegeben werden und der Aushang von diesen vorgenommen wird. Rein vorsorglich wird er den neu gewählten Ortsvorstehern Informationen zum Umgang mit den Bekanntmachungskästen geben, so dass der Nutzungsumfang vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl eindeutig und nachvollziehbar ist.

Darüber hinaus war ein weiteres Tätigwerden weder angezeigt noch rechtlich zulässig. Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen 

im Auftrag
Oliver Speer

Amtsleiter Rechtsamt Landkreis Barnim