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Netzfund |
Noch sind wir von Vallis Blog bei Fratzenbuch, nicht mehr bei twitler - hier wird zuviel zensiert. Dafür aber gibt es uns bei
gab.ai und
gettr - ohne Zensur, in freier Rede. Die auch dort - nicht nur in unseren Staatsmedien - propagierten kompletten Blödheiten kann ich überlesen. Für ganz treue Leser halten wir inzwischen auch einen Telegram-Kanal offen. Nur falls
Kim-Jong Faeser doch noch das Verbot des Grundgesetzes umsetzt. Wir von Vallis Blog empfehlen übrigens die Übernahme und zeitnahe Umsetzung des "Gesetzes über die öffentliche Herabwürdigung" von 1977 ( Copyright liegt bei Erich Mielke) und hier besonders des Paragraphen 220: " Wer in der Öffentlichkeit (hier wahlweise "Internet" oder "während eines Spaziergangs" oder ähnliches einsetzen!) die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeiten herabwürdigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft."* Viel Arbeit gespart, Nähntzi ...
* Zitiert nach Manfred Krug: Abgehauen, Ullstein-Verlag 2001
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