Das aktuelle Rechtsgutachten einer renommierten deutschen Großkanzlei zeigt: Die
von BVB / FREIE WÄHLER gestartete Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge
abschaffen!“ ist verfassungsrechtlich zulässig.
So
kommt die Anwaltskanzlei AndersenTax&Legal zu dem Ergebnis, dass die seit 2
Monaten laufende Kampagne mit Artikel 76 der Landesverfassung und dem
Volksabstimmungsgesetz des Landes Brandenburg vereinbar ist. Insbesondere liegt
kein Eingriff in die Budgethoheit des Landtages vor.

BVB
/ FREIE WÄHLER hat das Gutachten dem Landtagspräsidium, dem
Hauptausschuss und dem Parlamentarischen Beratungsdienst zur Verfügung
gestellt. Die Unterschriftensammlung geht entsprechend motiviert weiter.
Wir
gehen davon aus, dass der Landtag keine Verzögerungen vornimmt und den Weg zum
Volksbegehren zeitnah nach Einreichung der Unterschriften für die erste Stufe
(Volksinitiative) eröffnet.
Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER
Gesegnete Weihnacht, ihnen und Ihrer Familie,Doc.
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