Samstag, 22. Dezember 2018

Rechtsgutachten zeigt: Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ ist zulässig

Das aktuelle Rechtsgutachten einer renommierten deutschen Großkanzlei zeigt: Die von BVB / FREIE WÄHLER gestartete Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ ist verfassungsrechtlich zulässig.

So kommt die Anwaltskanzlei AndersenTax&Legal zu dem Ergebnis, dass die seit 2 Monaten laufende Kampagne mit Artikel 76 der Landesverfassung und dem Volksabstimmungsgesetz des Landes Brandenburg vereinbar ist. Insbesondere liegt kein Eingriff in die Budgethoheit des Landtages vor.

Die von den Verwaltungsrechtsexperten Dr. Konrad Adenauer und Dr. Jasper von Detten gefertigte Stellungnahme weist darauf hin, dass aufgrund der Höhe der durch das Land zu übernehmenden Kosten und mangels entgegenstehenden haushaltsgesetzgeberischen Willens die Rahmenvorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts eingehalten werden.

BVB / FREIE WÄHLER hat das Gutachten dem Landtagspräsidium, dem Hauptausschuss und dem Parlamentarischen Beratungsdienst zur Verfügung gestellt. Die Unterschriftensammlung geht entsprechend motiviert weiter.

Wir gehen davon aus, dass der Landtag keine Verzögerungen vornimmt und den Weg zum Volksbegehren zeitnah nach Einreichung der Unterschriften für die erste Stufe (Volksinitiative) eröffnet.

Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER

1 Kommentar:

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