
Die maßgeblichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Trennung von Staat und Kirche (Art. 136, 137 und 138 WRV) wurden 1949 in das deutsche Grundgesetz aufgenommen (Art. 140 GG) – was in der Politik und Rechtsprechung jedoch weitgehend folgenlos blieb. Aus diesem Grund haben die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zum heutigen "99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates" einen "Verfassungsbruch-Ticker" veröffentlicht, der Sekunde für Sekunde anzeigt, wie lange die führenden Politikerinnen und Politiker Deutschlands das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates bereits missachten:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/inhalt/verfassungsbruch-ticker
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