Mittwoch, 15. August 2018

"Happy Birthday, Verfassungsbruch!"

gbs und ifw veröffentlichen "Verfassungsbruch-Ticker" zum 99. Geburtstag der Weimarer Verfassung

Gestern vor 99 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Mit dem 99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates beginnt allerdings auch das "100. Jahr des Verfassungsbruchs", denn bis zum heutigen Tag wurde nicht umgesetzt, was die Weimarer Verfassung gefordert hatte, nämlich die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.

Die maßgeblichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Trennung von Staat und Kirche (Art. 136, 137 und 138 WRV) wurden 1949 in das deutsche Grundgesetz aufgenommen (Art. 140 GG) – was in der Politik und Rechtsprechung jedoch weitgehend folgenlos blieb. Aus diesem Grund haben die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zum heutigen "99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates" einen "Verfassungsbruch-Ticker" veröffentlicht, der Sekunde für Sekunde anzeigt, wie lange die führenden Politikerinnen und Politiker Deutschlands das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates bereits missachten:
 

https://www.giordano-bruno-stiftung.de/inhalt/verfassungsbruch-ticker

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