Mittwoch, 30. November 2016

Bürgerbegehren Stopp Rathaus-Neubau bei 3.000 Unterschriften – Unabhängige verlangen Klarheit über Verwendung amtlicher Mittel

von Péter Vida

Die Zustimmung zum Bürgerbegehren Stopp Rathaus-Neubau wächst zusehends. Gestern wurde die 3.000er Marke erreicht und die Sammlungen gehen weiter. Die Unabhängigen sind zuversichtlich, die angepeilten 4.000 Unterschriften zeitnah zu schaffen.

Zugleich kritisieren Die Unabhängigen, dass die Stadt Bernau Geld für einen externen Rechtsanwalt aufwendet, um durch ein Gefälligkeitsgutachten das Bürgerbegehren zu verhindern, zugleich aber keinen Rechtsanwalt beauftragt, um mögliche Schadensersatzforderungen gegen den Architekten aufgrund der immensen Preissteigerung beim Neubau zu prüfen. Bürgermeister Stahl nimmt also städtisches Geld dafür in die Hand, eine Bürgerinitiative zu verhindern, wendet aber kein Geld dafür auf, einen Millionenschaden von der Stadt abzuwenden. Die Unabhängigen betrachten dieses Vorgehen für finanzpolitisch unverantwortlich.

Des weiteren weisen Die Unabhängigen darauf hin, dass sich die Hinweise verdichten, dass städtisches Geld zweckentfremdet wird, um gegen das initiierte Bürgerbegehren Werbung zu betreiben. Obwohl die Stadtverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet ist, sich amtlich neutral zu verhalten und insbesondere keine städtischen Ressourcen aufwenden darf, tut Bürgermeister Stahl genau das Gegenteil.

Daher haben sich Die Unabhängigen an die Wahlleiterin der Stadt und die Kommunalaufsicht des Landkreises gewandt, um auf die verdeckte Zweckentfremdung städtischer Gelder hinzuweisen. So veranlasste der Bürgermeister die Fertigung eines teuren Riesenplakates, um für den Neubau zu werben, Verwaltungsmitarbeiter wurden auf Kosten der Stadtkasse zu Abendstunden in noch nie da gewesenem Umfang eingesetzt, um in den Ortsbeiräten gegen das Bürgerbegehren Stellung zu beziehen. All dies geht über das übliche Maß der Information über Beschlüsse, auf die sich der Bürgermeister beruft, weit hinaus. 

Auch die Geldquellen der Werbeanzeige des Barnimer Mittelstandshauses (BMH) und des Unternehmerverbandes Barnim bleiben ungeklärt. Denn in beiden Unternehmerverbänden sind kommunale Einrichtungen bzw. Gesellschaften (Bernauer Stadtmarketinggesellschaft, Sparkasse) Mitglied und leisten somit eine finanzielle Unterstützung. Sofern diese finanzielle Unterstützung anteilig in die Anzeigenschaltung eingeflossen sein sollte, würde ein Fall der illegalen Verwendung kommunaler Gelder zu Zwecken der Wahl- und Abstimmungswerbung vorliegen, was sodann eine Angelegenheit für den Landesrechnungshof wäre. Eine diesbezügliche Anfrage der Unabhängigen bei der Geschäftsführerin der Bernauer Stadtmarketinggesellschaft ergab, dass sie eine Verwendung der Beiträge für die Anzeige nicht ausschließen kann. Die Unabhängigen verlangen daher Klarheit von der Stadt, ob und inwiefern mittelbar städtische Gelder in die Werbekampagne geflossen sind.

Diese Unklarheit wird dadurch verstärkt, dass das BMH-Vorstandsmitglied Manfred Hübler erklärte, dass die Anzeige „nicht privat“ finanziert worden sei, was im Widerspruch zu den Darstellungen des anzeigenschaltenden Märkischen Medienhauses steht. Das Problem ist also nicht - wie im Artikel der MOZ vom 30.11.2016 zu lesen ist - dass/ob die Unternehmerverbände eine Anzeige schalten, sondern ob und inwiefern hierfür kommunales Geld geflossen ist. Die Frage war bereits Gegenstand in der Aufsichtsratssitzung der Sparkasse Barnim am vergangenen Montag.

Die Unabhängigen rufen den Bürgermeister auf, sicherzustellen, dass keine städtischen Gelder und Ressourcen in unzulässiger Weise zu Wahl- bzw. Abstimmungszwecken eingesetzt werden. Die Wahlbehörde hat sich von Gesetzes wegen neutral zu verhalten und darf nicht unter Einsatz staatlicher bzw. unsterstaatlicher Mittel einseitig Partei ergreifen. Die Unabhängigen verweisen hierzu auf das richtungsweisende und in solchen Sachverhalten maßgebende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.1977 (2 BvE 1/76) hin.

Der erste Leitsatz dieses Urteils lautet:
„Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbes. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“ (gilt entsprechend auch für Abstimmungen auf kommunaler Ebene - auch in Bernau)

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