Sonntag, 12. Juni 2016

Urteil des OLG Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht in Deutschland erlaubt

Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein syrisches Mädchen (15) rechtskräftig mit ihrem Cousin (21) verheiratet ist.

Die Grünen waren ihrer Zeit also damals weit voraus und Cohn-Bandit ist ihr Prophet.

Frage: Warum sind die Grünen gleich nochmal für noch mehr Einwanderung aus islamischen Ländern? Sicher nicht deswegen, weil sich Merkel, Roth und Künast dann endlich verschleiern müssten? Nun gut, man kann nicht alles haben. Jedenfalls nicht sofort.

Für die älteren "Herren" der Grünen brechen jedenfalls herrliche Zeiten an.


Als nächsten Schritt auf dem Weg zur Scharia empfehle ich, die Steinigung, das Kopfabschneiden, das Ziegenficken und die weibliche Genitalverstümmlung endlich zu legalisieren. Das Herumschnitzen am männlichen Genital und das grausame Schächten von Tieren sind ja schon - vorgeblich aus religiösen Gründen - erlaubt.

Gute Nacht, Abendland.

6 Kommentare:

  1. Na, na ... Die Gesetze gelten nur für Flüchtlinge. Deutsche müssen sich treu und brav an geltendes Gesetz halten. Sie werden streng verfolgt, wenn sie falsch parken, wenn sie zu einer Frau sagen, dass sie tolle ... was weiß ich nicht ... haben, wenn sie einer Frau mal auf die Schulter klopfen, wenn sie ... nun die Gesetze, die nur noch für Deutsche gelten, könnten endlos weiter aufgesagt werden. Alle Zugereisten können machen was sie wollen. Sie schweben im rechtsfreien Raum. Ich persönlich finde es eine Schweinerei. Wann werden die FKK-Strände verboten? Wie will man eine Akzeptanz dieser Menschen erreichen, wenn sie nicht unsere Gesetze einhalten müssen? Das treibt noch mehrere zur AfD. Man tut auch diesen Menschen keine Gefallen, weil sie Hass- und Verachtungssubjekte dadurch werden. Ich bin bloß froh, dass ich so alt bin, wie ich bin. Hätte mir nie träumen lassen, das einmal sagen zu müssen.

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    1. Ich gebe Dir Recht, wenn Du als "Deutsche" uns kleine Popel bezeichnest. Für Leute wie Gedlumschlag-Schäuble, Koks- und Nutten-Friedman, Bilder-von-nackten-Jungs-aber-nicht-Porno-Edathy oder Crystal Beck wird ebenfalls jedes Gesetz ausgehebelt. Diese ekligen Typen brauchen dann noch nicht einmal eine Schamfrist, um wieder in jede Kamera zu grinsen und uns ihre wichtigen, vor allem moralischen Sentenzen um die Ohren zu hauen.

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    2. Stimmt. An die Typen hatte ich nicht gedacht. Die sind eh nicht in unserer Gesellschaft verankert, leben in einer anderen Dimension und sind wirklich ekelig.

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    3. [ Das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen heiraten dürfen und dafür als Täter aus dem Gefängnis freikommen - eine weitere Facette zum Thema Kinderehen in der Türkei.

      Letzte Woche, eine veritable Nacht-und-Nebel-Aktion, die erste Lesung - das durch die radikal islamische AP eingebrachte Gesetz konnte noch nicht verabschiedet werden. Das hätte heute geschehen sollen (zweite Lesung), am 22. November 2016. Wenige Stunden vor der anberaumten Plenardebatte wurde der Antrag zurückgezogen, genauer: wurde der Antrag hinter die Kulissen gezogen:

      "der Entwurf werde an die zuständige Parlamentskommission zurücküberwiesen und zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen 'weiterentwickelt'." (FR online)

      Entwarnung kann daher nicht gegeben werden, das Regime der Türkei hat das, nennen wir es voller Abscheu einmal so, das Kindervergewaltigungs-Verzeihungs-Gesetz (Child Rape Pardon Law) nur vorläufig auf Eis gelegt. Nach wie vor also besteht der Plan der AKP: Amnestie für Sexualstraftäter, die ihr minderjähriges Opfer heiraten. ]

      __________

      زواج الأطفال
      zawāǧ al-aṭfāl
      Kinderehe

      Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

      [...] In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. [...] Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

      https://eifelginster.wordpress.com/2016/11/20/461/

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  2. Petition gegen Kinderehen

    An den
    Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

    20.08.2016

    Petition

    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    [...]

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/08/20/450/

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  3. [Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung (bzw.) die Möglichkeit für schariakompatiblen Familienrecht: "opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann."]

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/14/469/

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