Es ist traurig: Da hat das Bundesverfassungsgericht in drei Fällen - einmal in Bayern und zweimal in Brandenburg - zugunsten der Bürger entschieden und in Brandenburg musste sich nun erneut das Oberverwaltungsgericht damit beschäftigen. Und selbst dieses OVG hat die Grundgesetzwidrigkeit der Altanschließerbeiträge bestätigt. Auch wenn der vorsitzende Richter unbedingt zum Ausdruck bringen musste, dass er in einem der Cottbuser Fälle anderer Meinung als die Karlsruher Richter ist. Diese uninteressante Irrmeinung kann man noch darauf schieben, dass auch die Westrichter, die nach 1990 in den Osten abgeschoben wurden, nicht gerade die Hellsten waren und sind. Vieltausendfach auf allen Gebieten erlebt und bestätigt.
Für meinen ganz persönlichen Rechtsanwalt war die Sache daher auch recht schnell klar: Erstes Semester Verwaltungsrecht, d.h. wenn die Grundlage einer Verwaltungsentscheidung (grund-) gesetzwidrig ist, ist die Verwaltungsentscheidung insgesamt NICHTIG. Sollte eigentlich heißen, dass jeder, der die gesetzwidrigen Beiträge gezahlt hat, sie nach der Entscheidung des BVerfG im Dezember 2015 und des OVG Berlin- Brandenburg vom 11.02.2016 sofort zurück bekommen müsste. Unabhängig davon, ob er gegen die Altanschließerbeiträge Widerspruch eingelegt, geklagt oder auch nichts getan hat. Denn die Grundlage dieser Beiträge - das Brandenburger Kommunalabgabengesetz in seiner Fassung von 2004 -ist grundgesetzwidrig und damit eigentlich NICHTIG. Selbst alle Pfändungsbescheide sind demnach ungesetzlich und dürften nicht vollstreckt werden.
Eigentlich und sollte. Denn wir befinden uns in Brandenburg und an der Regierung ist seit 26 Jahren eine Polit-Mafiabande in unterschiedlicher, aber trotzdem krimineller Zusammensetzung. Und so eiern sie und eiern, wollen dem nicht und jenem doch erstatten und hetzen die eine Gruppe der Bürger wieder gegen die andere.
Meine persönliche Schlussfolgerung aus diesem Eiertanz der Politik: Ich werde zukünftig gegen ALLE Bescheide, sei es Hundesteuer oder GEZ, in Widerspruch gehen. Denn Deutschland und ganz speziell Brandenburg ist offensichtlich zur Bananenrepublik verkommen.
Sei es wie es sei und ganz ohne weitere Polemik: Es kommt jetzt darauf an, nicht locker zu lassen und mit eiserner Entschlossenheit am Ball zu bleiben. Ich verlinke deshalb für alle Betroffenen zu einem Facebook-Beitrag unserer Landtagsgruppe, in dem konkrete rechtliche Ratschläge zur weiteren Verfahrensweise dargelegt werden. Bitte weiterschicken, verlinken, darüber reden! Auch wenn Du nicht persönlich betroffen bist: Teile bitte diese WICHTIGE UND DRINGENDE RECHTLICHE INFORMATION für #Altanschließer. Sprich betroffene Verwandte, Nachbarn und Bekannte darauf an. Es geht jeweils um tausende Euro, man wird es Dir danken!
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