Bürgerverein „wir-von-hier“ e.V. Lübben (Spreewald)
Initiativennetzwerk „Das Wassernetz Brandenburg“
Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. November 2015 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14)
Am 17.12.2015 platzte es wie die sprichwörtliche Bombe in die Plenardebatte des Landtages. Das Bundesverfassungsgericht führt aus, dass eine rückwirkende Beitragserhebung für all jene, die vor 1998 angeschlossen waren, nicht möglich ist, verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist.
Das fordern wir Vertreter der Bürgerschaft schon seit 2004, seit dem Zeitpunkt als sich der Landesgesetzgeber die Möglichkeit einer praktisch zeitlich unbegrenzten Beitragserhebung in das Kommunalabgabengesetz geschrieben hatte. Und für diese Forderungen kämpfen wir gemeinsam.
Nunmehr bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere Sichtweisen und vor allem auch die Brandenburger Rechtslage vor 2004.
Was bedeutet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nun für die Betroffenen?
Wichtig ist, nichts wird sich nun automatisch ändern. Auch werden keine Beitragsbescheide automatisch nichtig. Dafür müssen wir, gern gemeinsam, weiter unseren eigenen Rechtschutz in Anspruch nehmen. Da nun aber ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel an der Brandenburger Gesetzeslage attestiert sind, sollten all jene für die die Zahlung noch ansteht, die sofortige Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wir stehen Ihnen da gern zur Seite. Für all jene die bereits gezahlt haben, sollten nun Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Unsere Landesregierung ist nun zum Handeln gezwungen. Die Formulierungen des Bundesverfassungsgerichtes sind klar:
- Streichung des Wörtchens „Rechtswirksam“ aus § 8 Abs.7, Satz 2
- Es muss für den Beginn der Verjährungsfristen wieder das Datum des ersten Satzungsversuches
gelten.
- für die Festsetzungsverjährung muss wieder die rechtskonforme Frist von vier Jahren gelten.
Wir werden dem Landesgesetzgeber gern zur Seite stehen, aber wir werden sehr genau hinschauen, damit nicht wieder Formulierungen und Regelungen gefunden werden, die jahrelange Auseinandersetzungen provozieren. Als Vertreter der Bürgerschaft im Land Brandenburg, stehen wir für die kommenden Evaluierungen des Kommunalabgabengesetzes gern zur Verfügung.
Uns liegt viel daran, dass mit der erforderlichen Neuordnung des Kommunalabgabengesetzes ein Gesetz geschaffen werden wird, dass für die Zukunft belastbar und Gerecht ist, dass die Belange der Bürgerinnen und Bürger wieder deutlich in den Fokus rückt.
Es sollten nicht nur die oben genannten Forderungen eingearbeitet werden, es sollte auch eine Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung VOR Investitionsmaßnahmen und die Pflicht zur Durchführung von Musterverfahren mit erörtert werden.
Lassen Sie uns gemeinsam den Beschluss des BVerfG umsetzen und gemeinsam zu einer belastbaren und bürgerfreundlichen Neuregelung kommen. Wir reichen die Hand und bieten unsere Hilfe an!
Thomas Kaiser
www.abgaben-experte.de
0152 29 222 722
kaiser-luebben@gmx.de
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