Donnerstag, 9. Juli 2015

Pressemitteilung der Bürgerinitiative " Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat"

Bundesverwaltungsgericht terminiert die mündliche Verhandlung der Klage des NABU-Brandenburg u. a. gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen auf den 16.9.2015


Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 2008 kämpft die Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat" gegen die von einstmals Vattenfall, jetzt von 50Hertz geplante 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, bedeutende Vogelschutzgebiete und die Städte Angermünde und Eberswalde.

Ende des letzen Sommers wurde der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht und auf Anregung der BI vom NABU-Brandenburg und anderen Betroffenen dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.9.2014 Klage erhoben.

Auf Grund des von unserem Anwalt beantragten Rechtsschutzersuchens verfügte das BVerwG einen einstweiligen Baustopp, bis über das Rechtsschutzersuchen entschieden sei. Der Baustopp greift bis heute und wird bis zum 16.9. 2015 greifen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat unserem Anwalt mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung der Klage für den 16.9.2015 um 10.00 terminiert ist.

Das Gericht wird also nicht erst über das Rechtsschutzersuchen befinden, sondern gleich über die Klage verhandeln. Die Klage  stützt sich auf die Gutachten von drei Sachverständigen, die die Notwendigkeit der Leitung und ihre Ausführung als Freileitung in Zweifel ziehen und vor allem natur- und  landschaftsschutzfachliche Gesichtspunkte gegen den ergangenen Planfeststellungsbeschluss ins Feld führen. Alle unsere Gutachter, das konnte im Vorfeld geklärt werden, werden an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

Die Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat" appelliert an alle Betroffenen, sowie sie es ermöglichen können, die Verhandlung am 16.9. 2015 im Bundesverwaltungsgericht zu verfolgen.

Dazu hat die BI ein Informationsblatt erstellt, auf dem die Modalitäten der Anmeldung erklärt werden.

Die BI sieht der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Zuversicht entgegen. Die Klage ist gut begründet, unsere Expertise ist auf dem neuesten Stand und wir hoffen, dass damit der Konflikt, der uns nun schon im siebten Jahr beschäftigt einem guten Ende zugeführt wird.


BI-Sprecher Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin OT Senftehütte
Tel.: 033364 70164
Mail: Hart.Lindner@gmx.de

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