Montag, 20. April 2015

Deutsche Gesetze

Was hatten wir in Deutschland nicht alles schon für richtungsweisende Gesetze! Der allseits beliebte § 175 Strafgesetzbuch fällt mir da ein, der unter Strafe stellte, was erwachsende Menschen im gegenseitigen Einvernehmen sexuell miteinander taten. Noch gar nicht so lange aufgehoben. Erst im Jahr 1994 beschloss der Bundestag mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 die ersatzlose Aufhebung des § 175 StGB.

Oder das  Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982, aufgehoben im August 1990, da gab es die Staatsgrenze de facto in Richtung Westen schon gar nicht mehr. 

Oder die Nürnberger Rassengesetze, die am Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom NSDAP- Reichstag angenommen wurden, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war. Konkret hießen diese beiden Gesetze "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"– das sogenannte Blutschutzgesetz – und Reichsbürgergesetz.
Wie immer in der Bürokratie verschwand dieser Nazi-Dreck nicht etwa automatisch mit der Befreiung, sondern musste erst durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben werden.

Es gab und gibt also in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen, die schreiendes Unrecht waren und sind. Warum die Gegenwartsform? Wir leben doch - es wird alle Nase lang betont - in einem Rechtsstaat und jeder kann solange auf sein Recht pochen, wie sein Geld reicht. Ja, eben. Geld. Und wenn dann noch Unverstand und Verbohrtheit der Politik dazu kommen, sind wir wieder in Brandenburg...

P.S.: Der Link geht auf die Mediathek des rbb und wird deshalb bald verschwinden. Auch dafür zahlen für übrigens GEZ-Beiträge, damit wir auf Inhalte der Fernsehsender tatsächlich eine ganze Woche lang zugreifen können. Für 18 Euro im Monat ist mehr Verwöhnkultur natürlich nicht drin.

Deshalb eine Erklärung: Der verlinkte Film beschrieb ein richtungsweisendes, prämiertes, mit Landesfördermitteln in Höhe von über 100 TDM errichtetes Projekt in Schöneiche. Eine Kleinkläranlage, die das anfallende Schmutzwasser ökologisch und hygienisch einwandfrei aufbereitete und das geklärte Wasser vor allem in dieser trockenen Region liess. Die Vergangenheitsform erscheint deshalb, weil der zuständige Wasser- und Abwasserzweckverband jetzt den zentralen Abwasseranschluß deer Wohnsiedlung durchgesetzt hat. Alle bedauern das. Der Bürgermeister, der Landrat, der Vorsitzende des WAV. Aber keiner kann was machen, denn es gibt ja ein Landesgesetz, das den Anschluß ALLER an eine zentrale Aufbereitungsanlage festlegt. Das Gesetz kann man natürlich nicht ändern. Man muss es durchsetzen! Notfalls mit Gewalt.

"Tja", sagte Gestapo-Dienststellenleiter Max Müller, "Ich persönlich habe ja gar nicht gegen Juden. Aber das Gesetz sieht nun mal ihre Überstellung in ein KZ vor. Da kann man nichts machen..."

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