Donnerstag, 14. August 2014

Bundesdeutsche Gesetzlichkeit

"Im Fall Gustl Mollath ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Regensburg hat den 57-Jährigen im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen - obwohl es ihn wegen Körperverletzung für schuldig hält. Er muss nicht wieder in die Psychiatrie." meldet "Spiegel Online" gerade. Und: " ... Mollath (war) 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und als gemeingefährlich eingestuft worden. Siebeneinhalb Jahre lang musste er gegen seinen Willen in der Psychiatrie verbringen... Das Urteil von 2006 gegen Mollath steckte voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt. "
Thorben Wengert  / pixelio.de

Siebenkommafünf Jahre des Lebens perdu. Einfach so. Jetzt könnte man nur jedem raten, zukünftig Bayern unbedingt zu meiden. Dort scheinen die Psycho-Doktoren, Polizei und Justiz ziemlich frei zu drehen. Was aber viel schlimmer ist, was der "Spiegel" nicht meldet und was ein bezeichnendes Licht auf diesen Staat Bundesrepublik Deutschland wirft: Mollath wurde auf der Grundlage eines noch heute geltenden Gesetzes von 1933 weg gesperrt. Und dieses gilt bundesweit...


Kann mir mal irgendein Rechtsgelehrter bestätigen, dass die Nürnberger Rassengesetze von 1935 außer Kraft sind! Oder?


1 Kommentar:

  1. "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch" - nicht nur Gesetze, auch der tiefe Russenhass und die warme Sympathie nicht nur für Bandera-Faschisten haben die Zeiten überdauert...

    Hans-H.

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