Freitag, 21. Februar 2014

"Ja" zur Abwahl und "Ja" zu Bernau

© fv 2013
Am 30. März 2014 geht es um die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Bernau bei Berlin. Mit dem vor rund einem Jahr begonnenden Versand der sogenannten Altanschließerbescheide, der Neuveranlagung der "Neuanschließer" nach einer offenkundig ungültigen Satzung des Wasser - und Abwasserzweckverbandes und mit dem Ignorieren von mehr als 8800 demokratisch zustande gekommenen Unterschriften der Betroffenen hat der derzeitige Bürgermeister und Verbandsvorsitzende Hubert Handke eine Grenze überschritten: Obwohl ihm selbst das dem Grundgesetz, höchstrichterlichen Urteilen und allen gängigen gesetzlichen Regelungen widersprechende Brandenburger Kommunalabgabengesetz  andere Möglichkeiten offen gelassen hätten, beharrt er auf seinen für die Bürger teuren Irrtümern. 

Handke hat die Stadt nicht nur sozial und politisch in fahrlässigster Weise gespalten. Es wird auch Jahre dauern, bis die Wunden, die sich menschlich zwischen Mitbürgern, Parteifreunden, Verwandten und Nachbarn aufgetan haben, auch nur einigermaßen wieder vernarbt sind. Fazit: Einundzwanzig Jahre Amtszeit sind zu viel und führen  zu Fehleinschätzungen und letztlich zu Machtmissbrauch. 

Nie wieder darf sich ein Bürgermeister dieser Stadt in dermaßen undemokratischer Weise gegen den Willen von mehr als der Hälfte der Einwohner stellen. Auch deshalb wird es zur Abwahl dieses Bürgermeisters kommen.

Allerdings wird der Wahlkampf einiges an Kosten verursachen. Wir möchten Sie daher höflich bitten, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten etwas zu helfen.

Schon bei der neuerlichen Dienstagsdemo wurde ein Spendenaufruf gestartet. Jeder Euro hilft. 

Bitte helfen Sie und spenden Sie an:
BVB / FREIE WÄHLER
IBAN: DE55201100223017275362
BIC: PBNKDEFF
Postbank Berlin
Verwendungszweck: Ihr Name + Ihre Adresse + Abwahl


Wir können es gemeinsam schaffen – gegen politische Willkür und ständig neue Beiträge, Gebühren und Abgaben. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

P.S.: Laut Hinweis von Rechtsanwalt Péter Vida ist jede Spende gemäß §§ 34g, 10b Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar (Erstattungsbetrag bis zu 57,25% des Spendenbetrages).

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