Mittwoch, 27. November 2013

Bundeskammer oder Volkstag ?

"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen." (Auszug aus der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD, Seite 184)

Kurze Ergänzung durch die Koalitionäre: Keine Angst, du Volk! Das altmodische Grundgesetz bleibt erstmal in Kraft. Bis wir es endlich abschaffen . Da steht im Artikel 38 zwar was ganz anderes drin, aber unsere Vereinbarung ist ja auch nur zur Vorsorge da. Falls sich doch noch ein imaginärer SPD-Genosse/-in (oder gar einer von CDU/ CSU ?)  mit einem Rest Rückgrat, einem altmodischen Gewissen oder gar Eiern in der Hose auf seinen Sitz im Bundestag geschummelt hat. Mit diesen drei Sätzen haben wir  ihn/sie dann gleich an denselbigen.Und natürlich ist unsere Koalitionsvereinbarung nun schon gar nicht grundgesetzwidrig...


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