Sonntag, 27. Oktober 2013

Mehrheit der Bernauer "Volksvertreter" jetzt völlig irre?

"Welchen Grund, welche Motive können Stadtverordnete haben, zu den Bürgern, ihren Wählern, auf Konfrontationskurs zu gehen? Woran mag es wohl liegen, daß Stadtverordnete, die sich so gerne auf "geltendes Recht" berufen - und dahinter verstecken - die geltenden Gesetze nicht einmal lesen? " fragt Johannes Madeja, Kreistagsmitglied im Landkreis Barnim in einem Leserbrief auf den Artikel zur Sitzung der Bernauer Stadtverordneten in der vergangenen Woche. Den Bernauer Stadtverordneten ist es dort mit 18 zu 14 Stimmen gelungen, einen Einwohnerantrag auf der Grundlage von 8600 Unterschriften einfach abzuschmettern. Grandios, diese "Volksvertreter". Man lese unbedingt auch die Leserkommentare zum hier verlinkten Bericht über diesen Skandal.

Zum Thema "Altanschließerbeiträge" macht sich Herr Madeja im folgenden Gedanken über geistige Verfassung einiger Bernauer "Volksvertreter" sowie über die tatsächliche Rechtslage:

" Wer wie Genosse Blümel (SPD) die nun schon Monate andauernden machtvollen  Protestkundgebungen gegen Altanschließerbeiträge als Kasperletheater diffamiert, dem fehlt jede Achtung vor dem Willen der Bürger, der hat seinen Sitz als Stadtverordneter verwirkt. Wer es, wie Genosse Althaus (SPD), ablehnt, mit Bürgern zu sprechen, der wird sich damit abfinden müssen, daß Bürger ihn nicht mehr wählen. Es ist schon eine recht eigenwillige Auffassung von Demokratie, "stundenlang im Hintergrund zu diskutieren" statt öffentlich Bürgerinteressen zu vertreten! Wer bei diesem Thema - wie Frau Richter - für sich in Anspruch nimmt, im Rahmen des geltenden Rechts tätig und dem Gemeinwohl verpflichtet zu sein, muß sich fragen lassen, welches Recht, wessen Recht sie meint und ob sie die geltenden Gesetze überhaupt kennt. 

© fv 2013
Dabei ist doch die Gesetzeslage - hier gilt Bundesrecht - so eindeutig, daß man darüber nicht einmal "diskutieren" kann. Wer Gesetze diskutieren will, der will sie interpretieren, zu deutsch verbiegen. Ein Anschlußbeitrag - etwa für Abwasser - ist überhaupt nur dann rechtens, wenn dadurch das angeschlossene Grundstück wertvoller geworden ist. So steht es üblicherweise in allen Satzungen als "moralische" Rechtfertigung für Beiträge.

Die Werterhöhung hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil aus dem Jahre 1999 ( Aktenzeichen IX R 61/96, Sachgebiet: Steuerrecht) im Falle einer vorher vorhandenen Sickergrube eindeutig verneint. Gleichwohl wird es Fälle geben, daß ein Grundstück durch einen Anschluß wertvoller wird - etwa wenn es erst danach bebaubar geworden ist.

Wenn ein Anschlußbeitrag grundsätzlich rechtens ist, dann kann er nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung erhoben werden. Hier gibt es nach Abgabenordnung - auch ein Bundesgesetz! - klare Fristen. Beiträge können innerhalb von vier Jahren nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage gefordert werden, wenn es - wie schon gesagt - dafür eine Satzung gibt. Die Verjährungsfrist beginnt am Anfang des Folgejahres nach Fertigstellung zu laufen, völlig unabhängig davon, ob es eine Satzung gibt oder nicht. Gibt es die innerhalb der folgenden vier Jahre nicht, dann ist, etwa im fünften Jahr (und natürlich allen nachfolgenden Jahren), Forderungsverjährung eingetreten. Alle Versuche, die Verjährungsfristen an eine Satzung knüpfen zu wollen, wie es das Brandenburgische Kommunalabgabengesetz (nur Landesrecht!) will, und gar auch noch - zusätzlich - Ablaufhemmungen zu erfinden sind Rechtsbeugung und zum Scheitern verurteilt.

Hier gibt es - da gebe ich den Herren Blümel und Althaus und auch Frau Richter recht - nichts, aber auch gar nichts zu diskutieren!

Johannes Madeja,
Mitglied des Kreistages Barnim,
Fraktion BVB/ Freie Wähler 


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