Mittwoch, 24. Juli 2013

Fragen zum Thema Altanschließerbeiträge auf Abgeordnetenwatch.de an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer,
der Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten sieht in seinem Kapitel XIV, Abschnitt II, Absatz 11.folgendes vor:
"11. (Erschließung) Anstelle von § 124 ist § 54 der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden. Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen. Leistungen, die Beitragspflichtige für die Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erbracht haben, sind auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bei Bedarf Überleitungsregelungen durch Rechtsverordnung zu treffen."

Dieser Passus ist insofern wichtig, da in Brandenburg - einem der Rechtsnachfolger im Vertrag und damit Vertragspartner der Bundesregierung - zur Zeit sogenannte Altanschließerbeiträge für Erschließungsleistungen vor dem 3.Oktober 1990 erhoben werden. Es ist abzusehen, dass diese Beiträge in Größenordnungen zu Privatinsolvenzen und Unternehmerpleiten und damit zu weiteren Arbeitsplatzverlusten im Osten führen werden.

Nun meine Fragen:
1. Sind der Einigungsvertrag und vor allem sein Kapitel XIV noch gültig?
2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sehen Sie als Vertreter der Bundesregierung, die Brandenburger Landesregierung quasi zur Einhaltung des Vertrages zu "zwingen"?
3. Ist der Einigungsvertrag für den "Normalbürger" einklagbar?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße nach Berlin und natürlich in Ihre wunderschöne Heimat.
Dr. Frank Valentin, Bernau

Barnau, Marktplatz am 23.Juli 2013 (© fv 2013)
Da Herr Minister Ramsauer einer der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist, der regelmäßig auf die Fragen der Wählerinnen und Wähler antwortet, habe ich gestern abend nach der Demo auf dem Bernauer Marktplatz  diese Anfrage bei Abgeordentenwatch.de eingestellt. Die Antwort wird sicher interessant, denn ich bin der Ansicht, dass es  auf der Grundlage des Einigungsvertrages nicht nur kein Beitragsmodell geben darf, sondern - da die Wasser- und Abwasserzweckverbände seit fast 23 Jahren mit unseren zu DDR-Zeiten mit Steuergeldern und/oder in Eigenleistung angeschafften/errichteten Grundmitteln wirtschaften - auch eine Gebührenregelung ungesetzlich ist. Im Gegenteil: Wir müssten sogar noch Gutschriften bekommen! . Aber das wird natürlich dann der zweite Schritt. Der erste heißt: Die Beiträge müssen weg!

2 Kommentare:

  1. der Ramsauer wird sich drehen und winden wie ein Aal, der durch Salz läuft.
    Barnimer

    AntwortenLöschen
  2. In jedem Fall wird es ein großes Erlebnis. Ich bin gespannt wie ein Flitzbogen.

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über alle Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen. Auch Militaristen haben hier ausdrücklich kein Forum. Falls Sie der Ansicht sind, ich wäre a. blöd b.hässlich oder c. beides, behalten Sie das bitte für sich. Es interessiert hier niemanden. Versuchen Sie, inhaltlich relevante Kommentare, die die Diskussion zum Thema voran bringen und das Thema erhellen, abzugeben. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen eigenen entsprechen.