Freitag, 21. Juni 2013

Istanbul im Barnim

In meinem Leben musste ich schon viele derartig primitive Propaganda-Veranstaltungen erleben. So habe ich mir die Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow" am Mittwochabend in Lobethal, auf der zum x-ten Male neue Satzung(en) beschlossen werden sollten, lieber gleich gespart. Durch die vom WAV provozierten Auseinandersetzungen um die Altanschließerbeiträge, die der amtierende Verbandsvorsteher und Bernauer Bürgermeister Hubert Handke trotz eindeutiger Verfassungswidrigkeit unbedingt verschicken will, war etwas derartiges unbedingt zu erwarten.

Wie der "Märkischen Oderzeitung" von heute zu entnehmen war, ist es genauso gekommen: Die Veranstaltung diente dann auch keinem anderen Zweck, als die Gegner dieser Beiträge und vor allem aber die betroffenen Bernauer Bürger zu verunsichern und in ihre Schranken zu verweisen. " Zwei Polizeibeamte vor der Tür, einige Security-Mitarbeiter im Saal - der WAV hatte sich gründlich vorbereitet" schreibt der journalistische Beobachter der Regionalzeitung und ist damit ungewohnt sarkastisch. Offensichtliche Kurzschlussreaktionen eines überforderten, ausgebrannten  Provinzstadtfürsten, der es gerne seinem offensichtlichen Vorbild Erdogan nachmachen möchte? Eindeutige Drohgebärden an die Adresse der unzufriedenen Bernauer Bürgerinnen und Bürger, die gekommen waren, um Auskunft zu erhalten in ihrer Not und sich dafür Polizisten und Body Guards ansehen durften. Geht es noch, Herr Handke?
Peter Hebgen  / pixelio.de

Ich frage mich seit langem besorgt, wie weit Handke eigentlich noch gehen will. Wird er beim nächsten Widerspruch gegen seine unsinnige Politik in Bernau dann gleich Tränengas gegen die unzufriedenen Bürgerinnen und Bürger versprühen lassen ? Wie in Istanbul?

Die Bernauer Bürgerinnen und Bürger protestieren denn auch gegen diesen Polizeieinsatz. Nicht nur das: In den Kommentaren zum "MOZ"-Artikel tauchen heute erstmals Forderungen zur vorzeitigen Abwahl dieses "Bürgermeisters" auf. Das Brandenburger Landesrecht lässt solches durchaus zu. Es heißt da im Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg  (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) § 81 BbgKWahlG(Gesetz) - Landesrecht Brandenburg zur  Abwahl eines Bürgermeisters:

 "(1) Der Bürgermeister oder Oberbürgermeister kann von den wahlberechtigten Personen der Gemeinde oder Stadt durch Bürgerentscheid vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Er ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen, für die Abwahl des Amtsinhabers stimmt."

Wahrscheinlich ist es - bei allen organisatorischen Hürden für ein derartiges Abwahlbegehren - längst an der Zeit. Ein Verbandsvorsteher und Bürgermeister, der an diesem rechtswidrigen Altanschließerquatsch aus der unseligen Ära des CDU-Tieffliegers Schönbohm festhält, handelt bewusst grundgesetzwidrig und schadet den Bernauer Bürgern. Abwählen ist die Konsequenz...


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