Vom 4. Mai bis 11. Juni sind alle Unternehmer in Ostbrandenburg aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreter in der Vollversammlung - dem Unternehmerparlament - zu wählen. Die gewählten 50 Unternehmer werden dann fünf Jahre lang die Richtung der IHK-Arbeit bestimmen. Ich bin einer von zur Wahl stehenden 95 Kandidaten und bewerbe mich im Wahlbezirk Barnim für die Wahlgruppe III - Großhandel.
Den Mitgliedern der Vollversammlung obliegt die Bestimmung der Richtlinien der IHK-Arbeit, die Satzungshoheit, die Finanzhoheit (u.a. Feststellung des Wirtschaftsplanes sowie der Beitragssätze). die Personalhoheit über die Organe der IHK (z.B. Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Präsidiums sowie Bestelltung des Hauptgeschäftsführers) und die Errichtung von Geschäftsstellen sowie die Beteiligung der IHK an Gesellschaften..
Grundsätzlich werde ich mich als Mitglied der Vollversammlung für folgende Schwerpunkte einsetzen
- 1. Staatliche Institutionen inklusive Finanzämter dürfen sich nur im Ausnahmefall in unternehmerische Entscheidungen einmischen.. Einzig eine passive Unterstützung des Mittelstandes durch Bund, Land und Kommunen, u.a. durch zeitnahe Genehmigungsverfahren, Hilfen bei Förderanträgen, kompetente Ansprechpartner für behördliche Dienstleistungen usw. sind wesentlicher Baustein für wirtschaftlichen Erfolg.
- Mittel- bis langfristige Wirtschaftspolitik in Brandenburg muss zuerst und entscheidend die Innovationskraft der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) fördern. KMU sind das Rückgrat der Brandenburger Wirtschaft bei Arbeits – und Ausbildungsplätzen sowie bei der Wertschöpfung.
- Eine wirkliche Reform des Unternehmenssteuerrechts darf keine Steuergeschenke an die Konzerne beinhalten, die dann durch die KMU ausgeglichen werden müssen.
- Das Problem der Kapitalausstattung der StartUp -Unternehmen und der Schaffung solider Eigenkapitalreserven sowie des Cashflow müssen endlich gelöst werden. Stichwort: Mikrokredite auch für das wirtschaftliche Entwicklungsland Brandenburg!
- Die überhöhten Sozialbeiträge für kleine und mittelständische Unternehmer, die auch bei finanziellen Verlusten aufgrund viel zu hoher Mindestbemessungsgrenzen des Einkommens zu zahlen sind, müssen gesenkt werden. Das Krankengeld für freiwillig versicherte Unternehmer ist wieder ohne zusätzliche Beiträge zu gewähren. Um Unternehmer der KMU mit einer menschenwürdigen Rente auszustatten, müssen Mindestrenten auf dementsprechendem Niveau festgelegt werden.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Die Wahlunterlagen gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu. Mit nur 4 Klicks wählen Sie im Internet unter www.wahl-ihk.de.
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