Obwohl die Bundesrepublik Deutschland sich stets als Nachfolger des faschistischen Deutschlands sieht, verdient sie ab 2012 nicht mehr an den Opfern der Nazis: In einem Gesetz mit dem schönen Namen " Gesetz zur Umsetzung der Betreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Betreuungsrichtlinie/ Umsetzungsgesetz) " wurde jetzt - "schon" 67 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee - die gesetzliche Rente für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung steuerbefreit. Dies gilt auch für Witwen-und Witwerrenten, wenn der Verstorbene als Verfolgter anerkannt war.
Was für ein großartiges Almosen...
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