Mit Unverständnis haben die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen die Reaktionen der Brandenburger Parteien zum Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Fraktionshürdenregelung in der Kommunalverfassung zur Kenntnis genommen.
Wie bekannt hat das oberste Gericht des Landes vor einer Woche die Bestimmung, wonach Fraktionen in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen kreisfreier Städte erst ab 4 Mandatsträgern gebildet werden können, für verfassungswidrig erklärt. Damit ist diese Bestimmung der Brandenburgischen Kommunalverfassung nichtig und die frühere Regelung, wonach Fraktionen ab 2 Mitgliedern entstehen können, wieder in Kraft. Gemäß § 29 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg hat diese Entscheidung Gesetzeskraft.
Umso unverständlicher sind die Reaktionen der Brandenburger Parteizentralen. So ist davon die Rede, dass man nun mit dem Innenministerium Rücksprache halten müsse, der Landtag gefragt sei oder man zunächst die Änderungen der kreislichen Geschäftsordnungen abwarten müsse. Diese Aussagen offenbaren ein gespaltenes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit. Wenn selbst langgediente Mitglieder des Landtages oder Landräte die Bedeutung von Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts nicht kennen, ist das verfassungsmäßige Gefüge zwischen Legislative, Exekutive und Judikative in besorgniserregender Weise erschüttert.
Der Landesgesetzgeber hat vom Landesverfassungsgericht bescheinigt bekommen, dass er in verfassungswidriger Weise Minderheitenrechte verletzt hat. Daher ist nun nicht auf seine Stellungnahme in der Sache zu warten. Vielmehr liegt es an den Mitgliedern des Landtages, endlich die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Zugleich weisen die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen darauf hin, dass auch das Kokettieren mancher Landkreise, dass man die Hürde einfach selbst auf 4 oder gar mehr (!) festlegen könne, eine inakzeptable Verhöhnung der Rechtsprechung ist.
Das demokratische Institut der Gewaltenteilung und die Autorität der Gerichte sind in Gefahr, wenn Landes- und Kommunalpolitiker in hämischer-schnippischer Weise Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts kommentieren und ignorieren. Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen unterstreichen noch einmal, dass die neue Gesetzeslage zu ihrer Umsetzung keines Landtagsabgeordneten, Dezernenten oder Kreistagsältestenrates o.ä. bedarf.
Die Mandatsträger der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen werden in den Kommunalparlamenten, wo sich die Möglichkeit bietet, Fraktionen bilden und fordern die Brandenburger Parteien auf, auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.
Es war klar, dass die Verursacher und Hüter unserer Probleme - nämlich die Bonzen der etablierten Parteien - so schnell nichts von ihrer Macht abgeben werden. Wenn man dazu noch weiß, dass die mächtige stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag und Fraktionsvorsitzende im Barnimer Kreistag genau die Positionen der Abwiegler und Ignoranten dieses richtungsweisenden Urteils vertritt, kann jedem aufrechten Demokraten nur noch Angst und Bange werden. Vom Ekel vor dieser Art von Mensch ganz abgesehen.
Politik erweist sich wieder einmal als sehr einfach: Man muss nur immer die dümmste und größte Sauerei des politischen Gegners voraussehen. Was soll`s, der Kampf geht weiter...
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