Die Frage lautet, aus welchem Dokument folgende Sätze stammen: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
- A: aus der Satzung des Karnevalvereins "Kölle Alaaf" e.V. von 1896;
- B: aus der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein von 1818;
- C: aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949;
- D: aus der Betriebsanleitung für den Block A im südhessischen AKW Biblis;
- E: aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1974.
Die ersten drei richtigen Lösungen mit etwas ausführlicherer Begründung (wo stehen die beiden Sätze genau, wie wurden sie realisiert usw. - bitte Kommentarfunktion des Blogs benutzen) werden an herausragender Stelle in diesem Blog veröffentlicht. Auflösung morgen.

Foto: Hütchenspiel (Susanne Schmich / pixelio.de)
Hallo Frank,
AntwortenLöschenAusgezeichnet! Selbstverständlich weiß ich die Antwort, will aber damit noch nicht auspacken um den Westbesuch von VALLIS BLOG nicht zu beeinflussen. Ich wünsche Dir und deine liebe M. alles Gute zum 61.Jahrestag unserer Deutschen Demokratischen Republik.
Herzlichst aus Flandernland,
Nadja
Das klingt nach Art. 26 (1) des GG von 1949, in der Verfassung der DDR lautet Artikel 8 anders. Also tippe ich aufs GG, auch wenn ich das zugegebenermaßen eher schlecht kenne.
AntwortenLöschenDieser Staat hat ne Menge Krimineller in höchsten Führungspositionen.