
"Es gibt noch Richter in Berlin, Majestät!" soll der Müller von Sanssouci zu seinem König gesagt haben, als dieser die Mühle neben dem Schloss wegen Lärmbelästigung abreissen lassen wollte. Und der Müller bekam Recht gegen seinen Souverän. Nun, heute ist angeblich das Volk der Souverän, aber Recht bekommt es selten. Erfreulich daher das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den unsäglichen Nedap-Wahlcomputern. Laut Bundesverfassungsgericht war der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig, weil die Wähler die Stimmenzählung nicht überprüfen konnten. Die Auszählung der Wählerstimmen müsse von jedermann nachvollzogen werden können, so die Richter. Eine hohe Geschwindigkeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sei dem untergeordnet. Die Wählerstimmen sollten zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.
Wie die Wahlen mit diesen Wahlcomputern bei der letzten Kommunalwahl in Brandenburg abgelaufen sind, habe ich selbst erlebt und hier geschildert. Hier in Bernau liegt übrigens immer noch eine offizielle Wahlbeschwerde an, wie die Märkische Oderzeitung heute berichtet. Und trotz aller Beschwichtigungsversuche durch den Brandenburger Innenminister, Herrn Generalissimus Sch. - dem wir diesen schrottigen Versuch einer Kommunalwahl verdanken - bleibt wohl wenigstens ein übler Geruch der Unzulänglichkeit der Kommunalwahl übrig …
Foto: ...überall Lügen ( Peter Schmidt, www.pixelio.de )
Hier findet man noch einen ganz persönlichen Eindruck von der Kommunalwahl in Brandenburg 2008:
AntwortenLöschenhttp://vallisblog.blogspot.com/2008/09/die-kommunalwahl-2008-in-bernau.html
sehr gut dazu auch der aktuelle Stuttmann
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