
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1949. Hier mal kurz ein Zitat:
Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ich freue mich über alle Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen. Auch Militaristen haben hier ausdrücklich kein Forum. Falls Sie der Ansicht sind, ich wäre a. blöd b.hässlich oder c. beides, behalten Sie das bitte für sich. Es interessiert hier niemanden. Versuchen Sie, inhaltlich relevante Kommentare, die die Diskussion zum Thema voran bringen und das Thema erhellen, abzugeben. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen eigenen entsprechen.