Mittwoch, 15. März 2006


Neulich ging es in diesem Blog um Menschenrechte. Heute etwas mehr dazu:
Die Vereinten Nationen (UN) beschlossen 1948 ohne Gegenstimmen einen Katalog mit etwa 100 bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten. Danach hat jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität oder Volkszugehörigkeit Anspruch auf die Verwirklichung aller dieser Rechte. Wer von uns weiß schon, dass die wirtschaftlichen Rechte dabei uneingeschränkt die gleiche Bedeutung haben wie solche fundamentalen bürgerlichen Rechte wie zum Beispiel Meinungsfreiheit, Recht auf Leben, Schutz der Menschenwürde, Schutz vor Diskriminierung, Versammlung-und Vereinsfreiheit oder Schutz vor Folterung ? Die wirtschaftlichen Menschenrechte sind zum Beispiel der "Schutz vor Arbeitslosigkeit" und das "Recht auf begrenzte Arbeitszeit und bezahlten Urlaub", das "Recht auf Bildung", das "Recht auf Nahrung und Wohnung". Interessant ist, dass heute -58 Jahre nach der Verabschiedung dieses Katalogs vor den Vereinten Nationen- kein einziges dieser wirtschaftlichen Menschenrechte vor irgendeinem Gericht dieser Welt oder gar der Bundesrepublik Deutschland einklagbar ist. Zur Zeit ist man sogar dabei, nicht nur die wirtschaftlichen Rechte in Frage zu stellen und die Regierenden tun so, als ob es einzig und allein in ihrem Gusto liegt, ob Menschenrechte gewährt werden oder nicht. Nebenbei gesagt: das Recht auf Arbeit war z. B. in der ach so bösen Verfassung der DDR enthalten. Träumer wie ich dachten noch 1990 bei der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten, in diesem vereinigten Deutschland könnte endlich einmal etwas besser gemacht werden. Was waren wir naiv...

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