Donnerstag, 14. Mai 2020

Verschwörungstheorien?

"Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen
Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle –  und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren." Das steht in einem 93-seitigen Papier, dass angeblich aus Seehofers Bundesinnen-ministerium stammt. ("Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen - Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen" vom 7. Mai 2020.) Als Kollateralschäden werden dabei vor allem materielle Schäden mit Personenschäden und Schäden der  kritischen Infrastrukturen, den überlebensnotwendigen Lebensadern moderner Gesellschaften, bezeichnet. Man schätzt ein, dass bei den kritischen Infrastrukturen in Folge der Schutzmaßnahmen die aktuelle   Versorgungs-sicherheit schon jetzt nicht mehr wie gewohnt gegeben ist. 


Unabhängig davon, ob das Dokument vom BMI stammt (aber welcher Verschwörungstheoretiker macht sich schon die Mühe, mal eben dreiundneunzig Seiten voll zu schreiben? Wie gestern bekannt wurde, heißt der Rebell im BMI Oberregierungsrat Stephan Kohn, ist 57, bei der  SPD und hatte sich 2018 zum Parteivorsitz der SPD beworben), muss man die Lockdown-Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Landesregierungen wenigstens hinterfragen dürfen, ohne sofort wieder in irgendeine Ecke gestellt und bestraft zu werden. Kandisbunzlerin Murksel wird ja nie müde zu betonen, dass in Merkelstan Meinungsfreiheit herrscht. Wer diese ihre Sprüche allerdings ernst nimmt, landet schnell auf der Abschussliste - wie Hans-Georg Maaßen ( ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz) oder Thomas Kemmerich (ehemaliger Ministerpräsident Thüringens) oder Xavier Naidoo ( ehemaliger Sänger) oder Boris Palmer (ehemaliger - ach nee, noch nicht, sie arbeiten aber dran) oder Attila Hildmann (ehemaliger Vegan-Koch) oder Uwe Steimle (ehemaliger MDR- Humorist) oder oder oder . 


Konkretes Beispiel: Dr. K. ist Arzt  und Dr. K. operiert. Er weiß also, wie man Menschen und Räume so steril macht, dass Keime keine Chance haben. Denn das ist eine Notwendigkeit, wenn man Menschen erfolgreich operieren will.  Dr. K. operiert erfolgreich in einer ambulanten Tagesklinik mit einigen Dutzend Mitarbeitern. Da der Arzt K. sehr erfolgreich ist, musste er im Frühjahr in einen neuen, größeren OP und in neue Praxisräume umziehen. K. hat also Verantwortung - für seine Mitarbeiter, seine Patienten und nicht zuletzt für seine Bankkredite. Als die Regierung seines Bundeslandes in der heutigen Krise immer mehr Zwangsmaßnahmen durchsetzte, fielen ihm irgendwann die vielen Ungereimtheiten bei diesen staatlichen Zwangsmaßnahmen auf. Zunächst formulierten er und einige gleichgesinnte Ärzte einen Brief an ihren Minsterpräsidenten. Als da keine Antworten kamen, organiserte er am 1. Mai unter dem Motto „Corona-Panik frisst Grundrechte“ eine Mahnwache. Diese war unter Auflagen wie einer limitierten Anzahl von bis zu 50 Teilnehmern sowie der Einhaltung des Abstandsgebots genehmigt worden. Die Initiatoren und Demonstranten forderten dabei die Politik zum sofortigen Ende der Kontaktsperre sowie der Aufhebung aller Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf. 


Nun, das konnte sich das Imperium natürlich nicht gefallen lassen! Mit der gebührenden zeitlichen und beamtenrechtlichen Verzögerung passierte nun gestern folgendes: 

"Um 12:5 Uhr kamen zwei Beamte des Ordnungsamtes in den  Anmeldebereich unserer Arztpraxis und haben nach einem Hinweis aus der "Bevölkerung" meinen Anmeldebereich fotografiert und mich darauf hingewiesen, dass wir gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen würden, da wir nicht dafür sorgen, dass die Patienten immer einen Mundschutz tragen. Ich fragte, ob sie überhaupt meine Praxis betreten dürften, Herr Müller/Ordnungsamt, antwortet, dass er das sehr wohl dürfe. Von der Androhung (zuvor gegenüber meiner Mitarbeiterin) sie wollten auch noch den Bürobereich inspizieren, ist er dann wohl abgekommen. 

Meine Fragen lauten:
 
 - darf das Ordnungsamt gegen unseren Willen unsere Arzt-Praxis betreten? 
 - bin ich nach IFSG wirklich verpflichtet die Patienten zum Tragen eines 
    Mundschutzes zu zwingen? 
 - in was für einem Staat leben wir hier eigentlich? 

Nach der gestrigen Pressekonferenz von Prof. Püschel ("Corona ist kein Killervirus") in Hamburg kann ich dieses Vorgehen nur als "Nachtreten" interpretieren. Link aktuell mit 433.000 Klicks: https://www.youtube.com/watch?v=VvH3mG-v0Ms

Auch, dass u.a. ich vorgestern im Rahmen eines Kooperationsgesprächs im Stadthaus war und mit dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Fachdienst Gesundheit der Stadt Schwerin in Vorbereitung der 

         2. Mahnwache in Schwerin: Coronapanik frisst Grundgesetz, 
         Sonntag, 17.5. Berta-Klingberg-Platz, 14:00h bis 17:00h, 

gesprochen habe, spielt bei diesem Besuch bestimmt keine Rolle, oder? 

Ich kann nur alle Menschen bitten, am Sonntag um 14h im "Schloßpark" Schwerin wenigstens spazieren zu gehen."
 
 
 
Lieber Herr Dr. K., mir wird da etwas Angst ...  

2 Kommentare:

  1. Kleiner Beitrag: gestern beim Zahnarzt, also bei den "Frontsoldaten" was Viren anbetrifft. Die Frage, ob sie denn hier alle getestet wurden die Antwort nein und ist auch nicht geplant. Frage ich mich , wie so oft, warum ?

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  2. Diese Regierung handelt wenn überhaupt nur zu spät und immer chaotisch. Siehe Energiepolitik, Steuern, Asylpolitik, Corona. Merkel kommt von Murkselmerkel.

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