Sonntag, 11. September 2011

Die von Gott eingesetzte Obrigkeit

"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, an die Handlungen des Staatsoberhauptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen" sagte Gustav Adolf Rochus von Rochow (* 1. Oktober 1792 auf Gut Nennhausen bei Rathenow, Brandenburg; † 11. September 1847 auf Schloss Reckahn, Kreis Zauch-Belzig, Brandenburg). Er war von 1835 bis 1842 königlich preußischer Innenminister und Staatsminister. Den obigen Ausspruch meinte er völlig ernst.

Auch fast 200 Jahre später haben viele deutsche Untertanen diesen Ausspruch tief verinnerlicht und handeln dementsprechend - nicht...

Foto: Folterkammer für Unbelehrbare mit "beschränkter Einsicht" (Rosel Eckstein / pixelio.de)

4 Kommentare:

  1. Hallo Freund Valli,
    Als Gegenstück dazu paßt wohl dieser Titel:
    Otto Rühle „Vom Untertan zum Staatsbürger“ Kongress Verlag 1957/58
    Vorwort von Erich Correns – Dieses Werk ist ein Versuch, die typischen Verhältnisse in einem Bezirk der DDR und die sich aus ihnen ergebenden Aufgaben darzustellen. Es ist das Ergebnis umfassender Forschung im lokalen Rahmen. (Kreis Straßburg, Bezirk Neubrandenburg) in härtere aber bessere Zeiten.
    Im Westen nichts Neues,
    Nadja

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  2. Das war so 1792 in Preußen und 1972 in der DDR (Wenn man „Gott“ durch „SED“ ersetzt).

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  3. Vielleicht liegt es also an der Gewöhnung, dass der deutsche Michel immer die Zipfelmütze über Augen und Ohren zieht?

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